Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt sind in erster Linie davon
geprägt, dass der Patient die schlechtere Ausgangsposition hat, weil
ihm schon die medizinische Sachkunde fehlt. Weder hat er Beweismittel
in Händen, noch kann er mit der medizinischen Fachsprache etwas
anfangen. Hier können die kostenfreien Schlichtungs- und
Gutachterstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern helfen, allein
schon um dem Patienten mehr Informationen zu verschaffen. Die
Feststellungen dieser Institutionen haben keine Bindungswirkungen für
den Patienten. Wird keine gütliche Einigung gefunden, bleibt der Weg
zum Gericht offen.
Rechtstipp: Im Bereich Arzthaftung
empfiehlt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch meist allein
schon aus Kostengründen. Gerichtsgutachten können hier extrem teuer
werden. Im Einzelfall können auch die Krankenkassen bei der
Durchsetzung von Ansprüchen helfen, die gesetzlich verpflichtet sind,
ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
zu unterstützen.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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