Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man
vorformulierte Vertragsklauseln, die ein Unternehmen für mehrere
Verträge mit Kunden verwendet (oder zumindest verwenden will). Diese
Klauseln sind in der Regel so gestaltet, dass sie den Verwender - im
rechtlich zulässigen Rahmen - begünstigen, beispielsweise
hinsichtlich Liefertermin, Gerichtsstand oder Kündigungsvorschriften.
Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt für einen
Vertrag gelten, muss jedoch nach den Paragrafen 305 bis 310
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Einiges beachtet werden: Der
Kunde muss vor allem ausdrücklich vor Vertragsunterzeichnung auf die
Existenz der AGB hingewiesen werden. Wer daher Waren im Internet
anbietet und den Kaufvertrag mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
versehen möchte, muss darauf achten, dass vor dem eigentlichen
Vertragsschluss die Einblendung der Vertragsbedingungen erfolgt.
Ein ausdrücklicher Hinweis reicht nicht aus und auch nicht das
Angebot, die AGB auf dem eigenen Drucker ausdrucken zu lassen! In
diesem Fall werden die AGB nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde per
Mausklick bestätigt, dass er davon Kenntnis genommen hat.
Außerdem müssen die Klauseln für den Kunden klar verständlich
formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein, damit sie
Gültigkeit haben.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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