Hierzulande ist vor allem die Form der alternierenden Telearbeit
verbreitet. Dabei betätigt sich der Telearbeiter zu Hause, ist aber
auch immer wieder im Betrieb anwesend. Bei diesem Modell wird
Telearbeit fast immer vertraglich als normales Arbeitsverhältnis
festgelegt.
Die Ausführungen in den folgenden Abschnitten
beziehen sich daher auf Telearbeit als Arbeitsverhältnis.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
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