Das zum 1. Juli 2004 eingeführte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt die bis dahin geltende
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Art und Höhe der
Kosten, die dem Rechtsanwalt zustehen, unterscheiden sich gravierend -
zum Teil ist es teurer, zum Teil billiger geworden.
Die neuen
Regelungen gelten allerdings nur für Mandate, die nach dem
30. Juni 2004 erteilt wurden. Wer vorher bereits einen Anwalt mit
einer Rechtsangelegenheit betraut hat, den muss der Anwalt seine
Tätigkeiten noch nach altem Recht in Rechnung stellen. Wird später
allerdings ein Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt, gilt
hierfür dann das neue Recht (§ 60 Absatz 1 Satz 2
RVG). Das gleiche gilt, wenn der Mandant vor dem 1. Juli 2004
zunächst den Anwalt nur mit der außergerichtlichen Vertretung
beauftragt hat und ihn später damit betraut, in derselben Sache zu
klagen.
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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