Amtliche Eintragungen / Zulassungen

Berufe, die einer amtlichen Eintragung oder Zulassung bedürfen, können auch dann selbstständig ausgeübt werden, wenn der Betroffene nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine Mitarbeiter beschäftigt. Hierzu gehört auch die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister sind als alleiniges Kriterium nicht ausreichend.

Zuletzt geändert am 10.01.2005

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