Zum 1. Januar 2005 wurde die Förderung der beruflichen
Weiterbildung in das Arbeitslosengeld aufgenommen. Demnach erhält
auch Arbeitslosengeld, wer als Anwartschaftsberechtigter an einer nach
§ 77 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III)
geförderten beruflichen Weiterbildung teilnimmt (§ 124a
SGB III).
Zuletzt geändert am 11.02.2006
Copyright www.valuenet.de