Anspruch bei beruflicher Weiterbildung

Zum 1. Januar 2005 wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung in das Arbeitslosengeld aufgenommen. Demnach erhält auch Arbeitslosengeld, wer als Anwartschaftsberechtigter an einer nach § 77 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) geförderten beruflichen Weiterbildung teilnimmt (§ 124a SGB III).

Zuletzt geändert am 11.02.2006

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