Im Zusammenhang mit einer Stellenbesetzung werden oft nicht nur
Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Bewerber und Neuarbeitgeber
aufgeworfen. Ist der Bewerber nämlich noch bei einem anderen
Arbeitgeber beschäftigt, ergeben sich auch in diesem Verhältnis
rechtliche Probleme.
Zu denken ist vor allem an:
- Ansprüche auf Freistellung für Bewerbungsgespräche.
- Ansprüche auf Bezahlung der Vorstellungszeit.
Die
beiden Punkte werden in den nachfolgenden beiden Abschnitten
erläutert.
Zuletzt geändert am 27.04.2006
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