Antrag auf Förderung

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt.

Der fachkundigen Stelle sind zur Beurteilung des Gründungsvorhabens vorzulegen:

  • eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • der Lebenslauf
  • etwaige für die Gründung notwendige Zeugnisse und Zulassungen
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsplanung und bei Kreditbedarf ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

Zuletzt geändert am 04.12.2006

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