Der Antrag auf Gründungszuschuss ist vor der Aufnahme einer
selbstständigen Tätigkeit bei der für den jeweiligen Wohnsitz
zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den
Antragsvordruck ausgibt.
Der fachkundigen Stelle sind zur
Beurteilung des Gründungsvorhabens vorzulegen:
- eine
Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- der
Lebenslauf
- etwaige für die Gründung notwendige Zeugnisse
und Zulassungen
- eine Umsatz- und Rentabilitätsplanung und
bei Kreditbedarf ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Zuletzt geändert am 04.12.2006
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