Anwaltskosten Teil 2

Einführung

Die Anwaltsvergütung ist vom Einzelfall abhängig. Zumeist spielen Streitwert, Gebührensätze und die jeweilige Verfahrensart eine entscheidende Rolle.

Nachdem im ersten Teil des Ratgebers die Grundlagen für die Berechnung und Forderung von Anwaltshonoraren geklärt wurden, will der vorliegende zweite Teil an markanten Beispielen die Kosten für die häufigsten Fälle der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltstätigkeit aufschlüsseln. Zur Verständlichkeit ist dabei eine vereinfachte Darstellung unumgänglich. Auf zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten wird verzichtet.

Rechtstipp: Erfragen Sie im Einzelfall die möglichen Gebühren bei dem Anwalt Ihrer Wahl. Er wird Ihnen gerne Auskunft geben.

Von den - nachfolgend beschriebenen - Anwaltskosten sind im Gerichtsverfahren immer die an das Gericht für dessen Tätigkeit zu zahlenden Gerichtskosten zu unterscheiden. Beide entstehen zwar nach den gleichen Grundsätzen, aber unabhängig voneinander in unterschiedlicher Höhe.

Zuletzt geändert am 16.04.2007

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