Einführung
Die Anwaltsvergütung ist vom Einzelfall abhängig. Zumeist spielen
Streitwert, Gebührensätze und die jeweilige Verfahrensart eine
entscheidende Rolle.
Nachdem im ersten Teil des Ratgebers die
Grundlagen für die Berechnung und Forderung von Anwaltshonoraren
geklärt wurden, will der vorliegende zweite Teil an markanten
Beispielen die Kosten für die häufigsten Fälle der
außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltstätigkeit
aufschlüsseln. Zur Verständlichkeit ist dabei eine vereinfachte
Darstellung unumgänglich. Auf zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten
wird verzichtet.
Rechtstipp: Erfragen Sie im Einzelfall die
möglichen Gebühren bei dem Anwalt Ihrer Wahl. Er wird Ihnen gerne
Auskunft geben.
Von den - nachfolgend beschriebenen -
Anwaltskosten sind im Gerichtsverfahren immer die an das Gericht für
dessen Tätigkeit zu zahlenden Gerichtskosten zu unterscheiden. Beide
entstehen zwar nach den gleichen Grundsätzen, aber unabhängig
voneinander in unterschiedlicher Höhe.
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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