Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) zum
1. Januar 2005 ergeben sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld
keine nachfolgenden Ansprüche mehr. Der vorangegangene Bezug von
Arbeitslosengeld hat - anders als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe
- keinen Einfluss auf Dauer und Höhe des neuen
Arbeitslosengeldes II. Dieses bemisst sich ausschließlich nach
der Bedürftigkeit und nicht - wie Arbeitslosengeld und die frühere
Arbeitslosenhilfe - nach dem zuvor erzielten Einkommen und den
Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Zuletzt geändert am 11.02.2006
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