Einleitung
Die unter dem Namen "Hartz-Reformen" bekannt gewordenen
Gesetzesänderungen haben das Sozialrecht stark verändert. Mit
"Hartz IV" trat am 1. Januar 2005 die dritte Stufe des
Reformpakets in Kraft, zuletzt wurden zum 1. Februar 2006
zahlreiche Übergangsregelungen abgeschafft. Kaum jemand weiß, welche
Änderungen mit diesen Bezeichnungen verbunden sind und wann und für
wen sie gelten. Nicht nur, dass das Arbeitsamt jetzt "Agentur für
Arbeit" heißt, auch Fristen, Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
wurden immer wieder verändert.
Der Ratgeber bringt Klarheit
in ein Dickicht von Änderungen und zeigt, was Arbeitnehmer zu
beachten haben, wenn sie arbeitslos werden und welche Leistungen ihnen
zustehen. Dabei wird hier allerdings nur ausführlich auf das
eigentliche Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) eingegangen,
das neue "Arbeitslosengeld II" wird zur besseren
Übersichtlichkeit und Verständlichkeit weitgehend ausgeklammert.
Zuletzt geändert am 11.02.2006
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