Bezüglich der Ausstattung des Telearbeitsplatzes sind verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten denkbar:
- Die Arbeitsmittel
stellt der Arbeitgeber zur Verfügung
- Der Arbeitnehmer setzt
seine eigenen ein.
Beide Fälle sollten betrieblich
oder individuell vereinbart werden.
Meist stellt der
Arbeitgeber seinen Telearbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsmittel
zur Verfügung. Dazu können neben dem PC mitsamt erforderlicher Hard-
und Software auch Schreibtisch, Aktenschrank und Stuhl gehören. Die
Wartung der Arbeitsgeräte erfolgt durch den Arbeitgeber. Nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter diese
Ausstattung zurückzugeben.
Setzt der Mitarbeiter seinen
eigenen PC ein, besteht die Möglichkeit, vom Arbeitgeber eine
Kostenvergütung für die Nutzung der eigenen Geräte zu erhalten.
Dabei kann er sowohl die anteilige Nutzung der Räumlichkeiten, als
auch anfallende Reparaturen sowie Verbrauchsteile wie Druckerpatronen,
Disketten und Papier vom Arbeitgeber erstatten lassen. Meist werden
diese Posten zu einer Pauschale zusammengefasst. Diese Pauschale ist
dann rechtlich als steuerpflichtiger Werbungskostenersatz anzusehen.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
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