Arbeitspapiere sind:
- Lohnsteuerkarte
- Versicherungsnachweisheft
- Lohnachweiskarte (im
Baugewerbe) über den im laufenden Jahr bereits gewährten oder
abgegoltenen Urlaub
- Unterlagen für vermögenswirksame
Leistungen
- die vom Arbeitgeber bei Ende des
Arbeitsverhältnisses auszustellende Arbeitsbescheinigung
- Zeugnis
- Sozialversicherungsausweis
- Gesundheitszeugnis (in der Lebensmittelbranche)
Ebenfalls dazu gehört - soweit erforderlich - die
Arbeitsgenehmigung-EU nach § 284 SGB III, die EU-Bürger
aus bestimmten Mitgliedstaaten benötigen. Die Genehmigung wird von
der Agentur für Arbeit ausgestellt. Für alle "Nicht-EUler" bestimmt
der Aufenthaltstitel, ob die Person einer Erwerbstätigkeit in
Deutschland nachgehen kann.
Außer Zeugnis,
Sozialversicherungsausweis, Arbeitsbescheinigung sind dem Arbeitgeber
alle Papiere zu überlassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie
sorgfältig aufzubewahren - bei Verlust durch ihn oder seine
Mitarbeiter macht er sich schadensersatzpflichtig.
Zuletzt geändert am 26.04.2006
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