Arbeitspapiere

Arbeitspapiere sind:

  • Lohnsteuerkarte
  • Versicherungsnachweisheft
  • Lohnachweiskarte (im Baugewerbe) über den im laufenden Jahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub
  • Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
  • die vom Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellende Arbeitsbescheinigung
  • Zeugnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Gesundheitszeugnis (in der Lebensmittelbranche)

Ebenfalls dazu gehört - soweit erforderlich - die Arbeitsgenehmigung-EU nach § 284 SGB III, die EU-Bürger aus bestimmten Mitgliedstaaten benötigen. Die Genehmigung wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Für alle "Nicht-EUler" bestimmt der Aufenthaltstitel, ob die Person einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen kann.

Außer Zeugnis, Sozialversicherungsausweis, Arbeitsbescheinigung sind dem Arbeitgeber alle Papiere zu überlassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie sorgfältig aufzubewahren - bei Verlust durch ihn oder seine Mitarbeiter macht er sich schadensersatzpflichtig.

Zuletzt geändert am 26.04.2006

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