Einleitung
Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer
gegenüber dem Arbeitgeber zu einer bestimmten Arbeitsleistung, wofür
der Arbeitgeber im Gegenzug zahlen muss. Bei der Ausgestaltung der
Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen zahlreiche
Möglichkeiten.
Um dem Arbeitnehmer zu schützen, hat der
Gesetzgeber jedoch bestimmte Grenzen gesetzt, etwa in Bezug auf die
Arbeitszeit und Befristung. Außerdem sind Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen zu beachten.
Was gehört
zulässigerweise in den Arbeitsvertrag - und was nicht?
Der
vorliegende zweite Teil des Ratgebers zum Thema Arbeitsvertrag
beschäftigt sich vor allem mit den rechtlichen Grenzen inhaltlicher
Vereinbarungen.
Für alle Vorfragen, die sich aus
Stellenausschreibung und Bewerbung ergeben, sei auf den ersten Teil
des Ratgebers verwiesen. Er gibt auch Auskunft, welche Reglements bei
der Auswahl des Bewerbers und für den Vertragsabschluss
bestehen.
Zuletzt geändert am 26.04.2006
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