Einleitung
Dass Arbeitszeugnisse eine eigene Sprache sprechen, ist ein offenes
Geheimnis. Weil ein Zeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert
werden soll, um dem Beurteilten nicht unnötig Steine in den Weg zu
legen, haben sich bestimmte Formulierungen entwickelt - mit einem
großteils beschönigenden, jedenfalls aber auslegungsbedürftigen
semantischen Repertoire.
Die Botschaft zwischen den Zeilen
lesen und schreiben zu können - dazu soll dieser Ratgeber unter
anderem eine Hilfestellung sein. Sie zu beherrschen ist entscheidend:
Denn nur so können Arbeitnehmer beurteilen, ob Sie mit der
Beurteilung einverstanden sind und nur so können sie auf gleicher
Augenhöhe mit den Personalverantwortlichen verhandeln. Und auch nur
so bestehen Arbeitgeber die Gratwanderung zwischen gebotenem
Wohlwollen und angestrebter Aussage.
In diesem ersten Teil des
Ratgebers geht es um die rechtlichen Grundlagen: den Anspruch des
Arbeitgebers auf Erteilung eines Zeugnisses, den Grundsatz der
wohlwollenden Zeugniserteilung, die Unterscheidung zwischen einfachem
und qualifiziertem Zeugnis sowie die Fragen von Rechtsschutz und
Haftung. Der zweite Teil nimmt sich dann dem Inhalt, insbesondere den
genauen Formulierungen an und erklärt ihre Bedeutung. Er gibt auch
an, wie ein Zeugnis formal auszusehen hat.
Zuletzt geändert am 03.08.2005
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