Arbeitszeugnis Teil 1

Einleitung

Dass Arbeitszeugnisse eine eigene Sprache sprechen, ist ein offenes Geheimnis. Weil ein Zeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden soll, um dem Beurteilten nicht unnötig Steine in den Weg zu legen, haben sich bestimmte Formulierungen entwickelt - mit einem großteils beschönigenden, jedenfalls aber auslegungsbedürftigen semantischen Repertoire.

Die Botschaft zwischen den Zeilen lesen und schreiben zu können - dazu soll dieser Ratgeber unter anderem eine Hilfestellung sein. Sie zu beherrschen ist entscheidend: Denn nur so können Arbeitnehmer beurteilen, ob Sie mit der Beurteilung einverstanden sind und nur so können sie auf gleicher Augenhöhe mit den Personalverantwortlichen verhandeln. Und auch nur so bestehen Arbeitgeber die Gratwanderung zwischen gebotenem Wohlwollen und angestrebter Aussage.

In diesem ersten Teil des Ratgebers geht es um die rechtlichen Grundlagen: den Anspruch des Arbeitgebers auf Erteilung eines Zeugnisses, den Grundsatz der wohlwollenden Zeugniserteilung, die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis sowie die Fragen von Rechtsschutz und Haftung. Der zweite Teil nimmt sich dann dem Inhalt, insbesondere den genauen Formulierungen an und erklärt ihre Bedeutung. Er gibt auch an, wie ein Zeugnis formal auszusehen hat.

Zuletzt geändert am 03.08.2005

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