Gemeinhin wird zwischen drei Arten von gemeinschaftlichen
Testamenten unterschieden:
- einfaches gemeinschaftliches
Testament:
Jeder Ehegatte errichtet unabhängig vom Ehepartner
sein eigenes Testament.
Beispiel: Die Ehegatten sind jeweils in
zweiter Ehe verheiratet und setzen in ihren Testamenten jeweils ihre
erstehelichen Kinder ein.
- gegenseitiges
gemeinschaftliches Testament:
Hier besteht in den Testamenten ein
inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beidseitigen Verfügungen, sie
hängen jedoch nicht voneinander ab.
Beispiel: Ehegatten setzen
sich gegenseitig zu Erben ein, bestimmen aber, dass die Verfügungen
nicht wechselbezüglich sind.
- wechselbezügliches
Testament (siehe Abschnitt "wechselbezügliche
Verfügungen")
Zuletzt geändert am 21.05.2007
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