Arten

Gemeinhin wird zwischen drei Arten von gemeinschaftlichen Testamenten unterschieden:

  • einfaches gemeinschaftliches Testament:
    Jeder Ehegatte errichtet unabhängig vom Ehepartner sein eigenes Testament.
    Beispiel: Die Ehegatten sind jeweils in zweiter Ehe verheiratet und setzen in ihren Testamenten jeweils ihre erstehelichen Kinder ein.
  • gegenseitiges gemeinschaftliches Testament:
    Hier besteht in den Testamenten ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beidseitigen Verfügungen, sie hängen jedoch nicht voneinander ab.
    Beispiel: Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Erben ein, bestimmen aber, dass die Verfügungen nicht wechselbezüglich sind.
  • wechselbezügliches Testament (siehe Abschnitt "wechselbezügliche Verfügungen")

Zuletzt geändert am 21.05.2007

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