Man darf nicht übersehen, dass Telearbeit für den Telearbeiter
meist Kosten mit sich bringt. So stellt er Wohnraum zu Verfügung und
es entstehen ihm unter Umständen zusätzliche Heiz- und
Stromgebühren. Auch die Kommunikationskosten gehen zunächst zu
Lasten des Telarbeitnehmers. Diese müssen vom Arbeitgeber ersetzt
werden, soweit nichts anderes verabredet wurde. Die Rückzahlung
erfolgt dabei entweder per Einzelnachweis oder als Pauschale. Dies
bedarf einer vertraglichen Regelung oder einer betrieblichen
Vereinbarung.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
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