Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt. Allerdings
darf keine konkrete Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die
hauptberufliche Tätigkeit bestehen, sei es zeitlich oder durch
wettbewerbsrelevante Handlungen. Auch wenn im Arbeitsvertrag
vereinbart wird, dass jede Nebentätigkeit der Genehmigung des
Arbeitgebers bedarf, so ist die Genehmigung nur notwendig, wenn die
vertraglich geschuldete Arbeitsleistung und die Belange des Betriebs
durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden können.
Im Übrigen kann der Arbeitgeber nicht einfach pauschal jede
Nebentätigkeit verbieten. Ein "Erlaubnisvorbehalt" ist aber
zulässig: Der Arbeitnehmer muss dann beispielsweise eine schriftliche
Zustimmung des Arbeitgebers einholen, bevor er die Nebentätigkeit
aufnimmt.
Zuletzt geändert am 26.04.2006
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