Ein privater Verkäufer kann keine Mehrwertsteuer verlangen.
Deshalb kann er auch keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen.
Anders ist dies bei einem gewerblichen Anbieter. Er kann
Mehrwertsteuer verlangen, muss aber beim Einstellen einen Endpreis
nennen, weil er sich an Endverbraucher und nicht ausschließlich an
gewerbliche Abnehmer wendet.
Zuletzt geändert am 17.04.2006
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