Bagatellschäden

Kleinere Schäden - so genannte Bagatellschäden - können die Beteiligten selbst regeln, ohne die Polizei zu verständigen.

Wenn Personenschäden vorliegen, eines der beteiligten Fahrzeuge fahruntüchtig ist oder der Unfallhergang widersprüchlich dargestellt wird, bedarf es einer "amtlichen" Klärung. Bei Bagatellunfällen - meist bei einem Schaden von nicht mehr als 2.000 Euro - ist dies oft jedoch nicht notwendig, da die jeweiligen Versicherer nicht auf einen Polizeibericht bestehen.

Dennoch müssen unbedingt Datum und Uhrzeit des Unfalls schriftlich festgehalten werden. Ganz wichtig ist auch die genaue Bezeichnung des Unfallorts. Ebenso sollten Sie Kennzeichen, Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie dessen Versicherung in einem kurzen Protokoll noch am Unfallort notieren, das alle Beteiligten unterschreiben. Weiterhin empfiehlt es sich, mögliche Beweise zu sammeln.

Schäden am Fahrzeug und mit Kreide markierte Bremsspuren sollten Sie, wenn möglich, fotografieren. Gibt es Zeugen für den Unfall, sollte deren Name und Anschrift festgehalten werden, falls es zwischen den Unfallparteien noch zu Differenzen kommt (siehe Abschnitt "Beweismittel").

Zuletzt geändert am 03.02.2006

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