Kleinere Schäden - so genannte Bagatellschäden - können die
Beteiligten selbst regeln, ohne die Polizei zu verständigen.
Wenn Personenschäden vorliegen, eines der beteiligten Fahrzeuge
fahruntüchtig ist oder der Unfallhergang widersprüchlich dargestellt
wird, bedarf es einer "amtlichen" Klärung. Bei Bagatellunfällen -
meist bei einem Schaden von nicht mehr als 2.000 Euro - ist dies oft
jedoch nicht notwendig, da die jeweiligen Versicherer nicht auf einen
Polizeibericht bestehen.
Dennoch müssen unbedingt Datum und
Uhrzeit des Unfalls schriftlich festgehalten werden. Ganz wichtig ist
auch die genaue Bezeichnung des Unfallorts. Ebenso sollten Sie
Kennzeichen, Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie dessen
Versicherung in einem kurzen Protokoll noch am Unfallort notieren, das
alle Beteiligten unterschreiben. Weiterhin empfiehlt es sich,
mögliche Beweise zu sammeln.
Schäden am Fahrzeug und mit
Kreide markierte Bremsspuren sollten Sie, wenn möglich,
fotografieren. Gibt es Zeugen für den Unfall, sollte deren Name und
Anschrift festgehalten werden, falls es zwischen den Unfallparteien
noch zu Differenzen kommt (siehe Abschnitt "Beweismittel").
Zuletzt geändert am 03.02.2006
Copyright www.valuenet.de