Für die Anträge gibt es in der Regel Formulare, die der
Antragssteller verwenden muss.
Neben dem formellen Antrag
muss der Bauherr eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen.
Hierzu zählen im Regelfall:
- Lage- und Katasterpläne
- die Baubeschreibung
- die Baugenehmigungszeichnungen
(Maßstab 1:100)
- die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
- die Berechnung des umbauten Raumes
- einen Antrag
auf Haus- und Grundstücksentwässerung
- einen
Standsicherheitsnachweis
- einen Antrag auf
Überfahrtgenehmigung für den Bürgersteig bei der
Grundstückszufahrt
- einen Nachweis minimierten
Heizenergieverbrauches gemäß der seither geltenden
Energie-Einsparverordnung
- einen Antrag auf
Abbruchgenehmigung (falls Gebäude oder Gebäudeteile abgebrochen
werden müssen und der Abbruch nicht genehmigungsfrei ist)
- einen Antrag auf Genehmigung zur Vernichtung von Wohnraum (falls
Wohnraumabbruch erfolgt)
Welche Bauvorlagen im
Einzelfall einzureichen sind, ist in Verordnungen auf der Grundlage
der jeweiligen Landesbauordnung genau aufgeführt. Dies wird auf
Anfrage auch durch das Bauordnungsamt mitgeteilt.
Rechtstipp:
Beachten Sie, dass ein Bauauftrag unter Umständen zurückgewiesen
werden kann, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig
sind. Deshalb empfiehlt es sich - vor allem bei umfangreicheren
Bauvorhaben - auf die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes
zurückzugreifen. Er kann dem Bauherren schon vor Antragstellung
helfen, das Verfahren zu beschleunigen, indem er ihm die
erforderlichen Unterlagen nennt.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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