Bauantrag

Für die Anträge gibt es in der Regel Formulare, die der Antragssteller verwenden muss.

Neben dem formellen Antrag muss der Bauherr eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen.
Hierzu zählen im Regelfall:

  • Lage- und Katasterpläne
  • die Baubeschreibung
  • die Baugenehmigungszeichnungen (Maßstab 1:100)
  • die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
  • die Berechnung des umbauten Raumes
  • einen Antrag auf Haus- und Grundstücksentwässerung
  • einen Standsicherheitsnachweis
  • einen Antrag auf Überfahrtgenehmigung für den Bürgersteig bei der Grundstückszufahrt
  • einen Nachweis minimierten Heizenergieverbrauches gemäß der seither geltenden Energie-Einsparverordnung
  • einen Antrag auf Abbruchgenehmigung (falls Gebäude oder Gebäudeteile abgebrochen werden müssen und der Abbruch nicht genehmigungsfrei ist)
  • einen Antrag auf Genehmigung zur Vernichtung von Wohnraum (falls Wohnraumabbruch erfolgt)

Welche Bauvorlagen im Einzelfall einzureichen sind, ist in Verordnungen auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung genau aufgeführt. Dies wird auf Anfrage auch durch das Bauordnungsamt mitgeteilt.

Rechtstipp: Beachten Sie, dass ein Bauauftrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind. Deshalb empfiehlt es sich - vor allem bei umfangreicheren Bauvorhaben - auf die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes zurückzugreifen. Er kann dem Bauherren schon vor Antragstellung helfen, das Verfahren zu beschleunigen, indem er ihm die erforderlichen Unterlagen nennt.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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