Die alles entscheidende Frage, die sich jeder Bauwillige als Erstes
stellen muss: Brauche ich eine Genehmigung oder kann ich einfach so
bauen? Und diese Frage ist nicht nur beim Neubau eines Hauses wichtig:
Auch der Umbau, der Abbruch, eine Nutzungsänderung oder die
Instandhaltung können bauliche Maßnahmen sein und für die gilt
grundsätzlich: Eine Baugenehmigung ist zwingend erforderlich.
Das Bauordnungsrecht, welches die Genehmigungspflicht regelt,
unterfällt allerdings der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das
bedeutet: In den einzelnen Bundesländern gibt es eigene, teilweise
stark abweichende Regelungen, welche bauliche Maßnahmen von der
zuständigen Behörde genehmigt werden müssen und welche nur einer
dortigen Anzeige bedürfen.
Jedes Bundesland hat eine eigene
Bauordnung:
- Baden-Württemberg: Landesbauordnung für
Baden-Württemberg (LBO BW)
- Bayern: Bayerische
Bauordnung (BayBO)
- Berlin: Bauordnung für Berlin (BauOBln)
- Brandenburg: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Bremen: Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
- Hamburg:
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
- Hessen: Hessische Bauordnung
(HBO)
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV)
- Niedersachsen:
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Nordrhein-Westfalen:
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Rheinland-Pfalz: Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO RP)
- Saarland: Landesbauordnung für das Saarland (LBO SL)
- Sachsen: Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- Sachsen-Anhalt: Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Schleswig-Holstein: Landesbauordnung Schleswig-Holstein
(LBO SH)
- Thüringen: Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Um eine bundeseinheitliche Angleichung zu erreichen,
haben sich die Bauminister der Länder auf eine Musterbauordnung (MBO)
geeinigt, die als Vorlage für die landesrechtlichen Vorschriften
dienen soll. Sie überlässt jedoch häufig Detailregelungen den
Ländern und stellt teilweise Alternativen zur Verfügung, aus denen
die Länder wählen können. So bleibt es dabei, dass in jedem Land
ein anderes Recht gilt.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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