Bauordnungen

Die alles entscheidende Frage, die sich jeder Bauwillige als Erstes stellen muss: Brauche ich eine Genehmigung oder kann ich einfach so bauen? Und diese Frage ist nicht nur beim Neubau eines Hauses wichtig: Auch der Umbau, der Abbruch, eine Nutzungsänderung oder die Instandhaltung können bauliche Maßnahmen sein und für die gilt grundsätzlich: Eine Baugenehmigung ist zwingend erforderlich.

Das Bauordnungsrecht, welches die Genehmigungspflicht regelt, unterfällt allerdings der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das bedeutet: In den einzelnen Bundesländern gibt es eigene, teilweise stark abweichende Regelungen, welche bauliche Maßnahmen von der zuständigen Behörde genehmigt werden müssen und welche nur einer dortigen Anzeige bedürfen.

Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung:

  • Baden-Württemberg: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
  • Bayern: Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Berlin: Bauordnung für Berlin (BauOBln)
  • Brandenburg: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Bremen: Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
  • Hamburg: Hamburgische Bauordnung (HBauO)
  • Hessen: Hessische Bauordnung (HBO)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV)
  • Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Nordrhein-Westfalen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Rheinland-Pfalz: Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO RP)
  • Saarland: Landesbauordnung für das Saarland (LBO SL)
  • Sachsen: Sächsische Bauordnung (SächsBO)
  • Sachsen-Anhalt: Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
  • Schleswig-Holstein: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
  • Thüringen: Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Um eine bundeseinheitliche Angleichung zu erreichen, haben sich die Bauminister der Länder auf eine Musterbauordnung (MBO) geeinigt, die als Vorlage für die landesrechtlichen Vorschriften dienen soll. Sie überlässt jedoch häufig Detailregelungen den Ländern und stellt teilweise Alternativen zur Verfügung, aus denen die Länder wählen können. So bleibt es dabei, dass in jedem Land ein anderes Recht gilt.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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