Bauplanungsrecht

Eine Baugenehmigung erhalten Bauherren nur, wenn das Bauvorhaben dem so genannten städtebaulichen Planungsrecht entspricht. Das Bauplanungsrecht gibt Vorgaben für die gesamte Bebaubarkeit von Stadt und Land.

Das Bauplanungsrecht ist in verschiedenen Bundesgesetzen enthalten, vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Planungsrecht teilt Gemeindeflächen in drei Gebietsarten, nämlich:

  • den (unbeplanten) Außenbereich
  • den (unbeplanten) Innenbereich
  • den Planbereich

Für die Bereiche gelten unterschiedliche Bedingungen zur Bebauung darin liegender Flächen. Entscheidend ist, ob für das betreffende Grundstück ein Bebauungsplan existiert und ob es innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebietes liegt. Auf die Unterscheidung gehen die nachfolgenden Abschnitte ein.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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