Eine Baugenehmigung erhalten Bauherren nur, wenn das Bauvorhaben
dem so genannten städtebaulichen Planungsrecht entspricht. Das
Bauplanungsrecht gibt Vorgaben für die gesamte Bebaubarkeit von Stadt
und Land.
Das Bauplanungsrecht ist in verschiedenen
Bundesgesetzen enthalten, vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in
der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Planungsrecht teilt
Gemeindeflächen in drei Gebietsarten, nämlich:
- den
(unbeplanten) Außenbereich
- den (unbeplanten) Innenbereich
- den Planbereich
Für die Bereiche gelten
unterschiedliche Bedingungen zur Bebauung darin liegender Flächen.
Entscheidend ist, ob für das betreffende Grundstück ein
Bebauungsplan existiert und ob es innerhalb oder außerhalb des
Gemeindegebietes liegt. Auf die Unterscheidung gehen die nachfolgenden
Abschnitte ein.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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