Der Bauträgervertrag ist eine besondere Form des Bauvertrages -
und gleichzeitig einer der am häufigsten geschlossenen
Bauverträge. Hier wird (im Voraus) ein Grundstück mit dem darauf
zu bauenden Haus gekauft.
Vertragspartner sind auf der einen
Seite der Bauherr, auf der anderen Seite ein Bauträger, der sich
verpflichtet, das Haus fertig zu stellen. Der Bauträger übernimmt -
anders als etwa ein Baubetreuer - sowohl die Planung, als auch die
Ausführung des Baus. Er schließt selbst die Verträge mit dem
Architekten und den Bauunternehmen im eigenen Namen. Damit wird nur er
- und nicht der Bauherr - Vertragspartner.
Rechtstipp: Der
Bauträgervertrag hat einen wesentlichen Vorteil: Für alle Ansprüche
aus dem Vertrag kann sich der Bauherr an den Bauträger halten.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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