Einleitung
Wer bauen will, muss als Erstes in Erfahrung bringen, ob auf seinem
Wunschgrundstück grundsätzlich überhaupt gebaut werden darf. Am
effektivsten ist es, dazu eine Bauvoranfrage bei der zuständigen
Behörde zu stellen oder einen Anwalt zu kontaktieren. Ausführlich
auf die Problematik der Baugenehmigung geht der Ratgeber: "Die
Baugenehmigung" ein.
Ist geklärt, ob gebaut werden darf,
sollte sich der Bauherr mit der Gestaltung des oder der Bauverträge
befassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Hausbau umzusetzen:
Es kann ein Bauträger beauftragt werden, aber auch ein Architekt.
Daneben können Baubetreuer, Generalübernehmer, Generalunternehmer
oder auch Subunternehmer ins Spiel kommen.
Im vorliegenden
ersten Teil des Ratgebers "Bauverträge" wird auf allgemein gültige
Regelungen eingegangen, die für alle Verträge über
Bauleistungen gelten, gleich ob sie mit einem Bauträger, einem
Architekten oder Baubetreuer geschlossen werden.
Der zweite Teil
geht auf die Besonderheiten eines Bauträgervertrages und eines
Architektenvertrag ein und erläutert, was beim Kauf eines
Grundstücks - gegebenenfalls auch mit bereits vorhandener Immobilie -
zu beachten ist.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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