Bauverträge Teil 1

Einleitung

Wer bauen will, muss als Erstes in Erfahrung bringen, ob auf seinem Wunschgrundstück grundsätzlich überhaupt gebaut werden darf. Am effektivsten ist es, dazu eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde zu stellen oder einen Anwalt zu kontaktieren. Ausführlich auf die Problematik der Baugenehmigung geht der Ratgeber: "Die Baugenehmigung" ein.

Ist geklärt, ob gebaut werden darf, sollte sich der Bauherr mit der Gestaltung des oder der Bauverträge befassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Hausbau umzusetzen: Es kann ein Bauträger beauftragt werden, aber auch ein Architekt. Daneben können Baubetreuer, Generalübernehmer, Generalunternehmer oder auch Subunternehmer ins Spiel kommen.

Im vorliegenden ersten Teil des Ratgebers "Bauverträge" wird auf allgemein gültige Regelungen eingegangen, die für alle Verträge über Bauleistungen gelten, gleich ob sie mit einem Bauträger, einem Architekten oder Baubetreuer geschlossen werden.
Der zweite Teil geht auf die Besonderheiten eines Bauträgervertrages und eines Architektenvertrag ein und erläutert, was beim Kauf eines Grundstücks - gegebenenfalls auch mit bereits vorhandener Immobilie - zu beachten ist.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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