Einleitung
Häufig wird nicht ein Bauunternehmen direkt, sondern ein
Bauträger oder ein Architekt mit damit beauftragt, Bauleistungen zu
erbringen. In diesen Konstellationen ergeben sich Besonderheiten beim
Bauvertrag. Und auch wer sich kein Haus bauen lässt, sondern eine
vorhandene Immobilie erwirbt, sollte sich vorher über Rechte und
Pflichten aufklären.
Antworten, was beim Vertrag mit einem
Bauträger oder einem Architekten sowie beim - bei jedem
Grundstückskauf zwingend abzuschließenden - notariellen Kaufvertrag,
zu beachten ist, gibt der vorliegende Ratgeber.
Allgemeine
Informationen zu Bauverträgen, insbesondere auch, welche Rechte
bei Mängeln am Bau bestehen, enthält hingegen "Bauverträge
Teil 1".
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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