Viele Bauherren sind gut beraten, vor dem Bauantrag erst einmal
eine Bauvoranfrage zu stellen. Mit der Bauvoranfrage kann bereits
vorher geklärt werden, ob und wie Grundstücke bebaubar sind.
Der Vorteil für den Bauherrn: Er bekommt einen Bauvorbescheid, der
zwar nicht die Baugenehmigung ersetzt, der aber die
Bauaufsichtsbehörde an die einmal getroffene Entscheidungen bindet.
Rechtstipp: Eine Bauvoranfrage lohnt sich vor allem dann, wenn
grundlegender Klärungsbedarf besteht, also wenn für das
Grundstück kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.
Auch der Bauvorbescheid gilt - wie die Baugenehmigung - in der
Regel drei Jahre, kann aber verlängert werden.
Anders als der
Vorbescheid, der einen Teil der später erteilten Baugenehmigung
vorwegnimmt, funktioniert übrigens die so genannte
Teilbaugenehmigung. Bei ihr wird das Verfahren sozusagen in mehrere
Teile aufgeteilt. Diese werden nach und nach geprüft und - eben mit
einer Teilgenehmigung - jeweils freigegeben.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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