Bauvorbescheid

Viele Bauherren sind gut beraten, vor dem Bauantrag erst einmal eine Bauvoranfrage zu stellen. Mit der Bauvoranfrage kann bereits vorher geklärt werden, ob und wie Grundstücke bebaubar sind.
Der Vorteil für den Bauherrn: Er bekommt einen Bauvorbescheid, der zwar nicht die Baugenehmigung ersetzt, der aber die Bauaufsichtsbehörde an die einmal getroffene Entscheidungen bindet.

Rechtstipp: Eine Bauvoranfrage lohnt sich vor allem dann, wenn grundlegender Klärungsbedarf besteht, also wenn für das Grundstück kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.

Auch der Bauvorbescheid gilt - wie die Baugenehmigung - in der Regel drei Jahre, kann aber verlängert werden.

Anders als der Vorbescheid, der einen Teil der später erteilten Baugenehmigung vorwegnimmt, funktioniert übrigens die so genannte Teilbaugenehmigung. Bei ihr wird das Verfahren sozusagen in mehrere Teile aufgeteilt. Diese werden nach und nach geprüft und - eben mit einer Teilgenehmigung - jeweils freigegeben.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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