Der Bebauungsplan (kurz: B-Plan) regelt im Einzelnen das, was der
Flächennutzungsplan grob vorbereitet hat. Er legt die Bebauung
bestimmter Teile im Gemeindegebiet fest und ist für jedermann
verbindlich. Seine Vorgaben finden sich in der Baugenehmigung für ein
konkretes Vorhaben wieder. Bebauungspläne werden von der Gemeinde als
Satzung erlassen. Dabei muss sie eine Reihe von Formvorschriften
beachten und den Plan einer übergeordneten Behörde zur Genehmigung
vorlegen.
Ist ein Bebauungsplan vorhanden, ist die
Zulässigkeit eines Bauvorhabens davon abhängig, welche Regelungen
dieser vorsieht.
Zu unterscheiden sind:
- einfache
Bebauungspläne
- qualifizierte Bebauungspläne
Ihre Auswirkungen auf die Bebaubarkeit von Grundstücken werden in
den nachfolgenden beiden Abschnitten erläutert.
Rechtstipp:
Nicht selten passiert es, dass Bebauungspläne fehlerhaft erlassen
wurden und deshalb nicht rechtskräftig sind. Dann muss der Bauherr
sich auch nicht an den Plan halten. Die Feststellung, ob ein Plan
rechtmäßig ist, bedarf einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Bei
Zweifeln sollten Sie sich deshalb in jedem Fall der Hilfe eines
Rechtsanwaltes bedienen.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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