Förderfähig sind Beiträge nur zu solchen Vorsorgeverträgen, die
nach den Normen des Altersvermögensgesetzes als
"Altersversorgungsvertrag" in einem speziellen Verfahren zugelassen
("zertifiziert") worden sind. Die Zulassungsprüfung wird von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
durchgeführt.
Damit ein Vertrag das begehrte Zertifikat
erhält, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Gefördert werden grundsätzlich nur Anlagen, die bis zur
Vollendung des 60. Lebensjahres gebunden sind und nicht beliehen
oder anderweitig verwendet werden können.
- Die Anlageformen
müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende oder gleich
bleibende monatliche Leibrente zusichern; alternativ sind
entsprechende Auszahlungen aus Fonds- oder Bankguthaben, die in der
Leistungsphase ab Alter 85 mit einer Rentenversicherung verbunden
sind, möglich. Eine Teilkapitalauszahlung ist jedoch in Höhe von bis
zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase
vorhandenen Kapitals möglich.
- Zu Beginn der
Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge
(Eigenbeiträge und Zulagen) vom Anbieter zugesagt sein. Auch können
die Anlageverträge mit einer Erwerbsminderungsrente und/oder einer
Hinterbliebenenrente verbunden werden.
- Die Anlagen sind
während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie Anrechnung
beim Arbeitslosengeld II geschützt.
- Für seit dem
1. Januar 2006 erfolgende Vertragsabschlüsse sind
geschlechtsneutrale Tarife ("Unisex-Tarife") zwingend
vorgeschrieben.
Wer sich für eine
"Riester-Rente" entscheidet, hat derzeit die Wahl zwischen
mehr als 4.000 zertifizierten Produkten und den Angeboten aus Bank-,
Fondssparplan oder einer Rentenversicherung.
- Rentenversicherungen:
Die Versicherer locken gleich bei
Vertragsabschluß mit einer garantierten Rente. Die bringt unter
Berücksichtigung der Überschussbeteiligung derzeit rund vier Prozent
Rendite. - Banksparpläne:
Sie eignen sich vor allem
für ältere Sparer sowie Personen, die ihren Vertrag später für den
geplanten Immobilienerwerb beleihen wollen. Anders als bei einer
Rentenversicherung fallen mit dem Vertragsabschluß keine hohen Kosten
an und der Anbieterwechsel ist vergleichsweise einfach.
- Fondssparpläne:
Sie eignen sich für die jüngere
Generation. Das hohe Risiko bei Investments in Aktien wird bei einem
"Riester-Fondssparplan" durch staatliche Zuschüsse sowie
einer Kapitalgarantie zum Ende der Ansparzeit abgefedert. Bei
Fondssparplänen wird allerdings ein Ausgabeaufschlag fällig. Dieser
kann bis zu fünf Prozent betragen. Auf lange Sicht bieten Aktienfonds
aber eine höhere Rendite als die Rentenversicherung.
Auch die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionsfonds,
Pensionskassen und Direktversicherungen werden durch das
Altersvermögensgesetz (AVmG) in die geförderte Eigenvorsorge
einbezogen. Voraussetzung ist dann jedoch, dass die Beiträge aus dem
individuell versteuerten Einkommen geleistet werden.
Aus dem
Vorsorgevertrag kann mit Zustimmung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht Kapital von mindestens 10.000 Euro
bis höchstens 50.000 Euro zur Finanzierung von selbst genutztem
Wohneigentum entnommen werden. Beginnend ab dem zweiten Jahr nach
Erwerb des Wohneigentums muss das Kapital bis zur Vollendung des
65. Lebensjahres jedoch in den Vertrag zurückgezahlt werden.
Zuletzt geändert am 16.09.2007
Copyright www.valuenet.de