Begünstigte Anlageformen

Förderfähig sind Beiträge nur zu solchen Vorsorgeverträgen, die nach den Normen des Altersvermögensgesetzes als "Altersversorgungsvertrag" in einem speziellen Verfahren zugelassen ("zertifiziert") worden sind. Die Zulassungsprüfung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) durchgeführt.

Damit ein Vertrag das begehrte Zertifikat erhält, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Gefördert werden grundsätzlich nur Anlagen, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden können.
  • Die Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende oder gleich bleibende monatliche Leibrente zusichern; alternativ sind entsprechende Auszahlungen aus Fonds- oder Bankguthaben, die in der Leistungsphase ab Alter 85 mit einer Rentenversicherung verbunden sind, möglich. Eine Teilkapitalauszahlung ist jedoch in Höhe von bis zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals möglich.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge (Eigenbeiträge und Zulagen) vom Anbieter zugesagt sein. Auch können die Anlageverträge mit einer Erwerbsminderungsrente und/oder einer Hinterbliebenenrente verbunden werden.
  • Die Anlagen sind während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie Anrechnung beim Arbeitslosengeld II geschützt.
  • Für seit dem 1. Januar 2006 erfolgende Vertragsabschlüsse sind geschlechtsneutrale Tarife ("Unisex-Tarife") zwingend vorgeschrieben.

Wer sich für eine "Riester-Rente" entscheidet, hat derzeit die Wahl zwischen mehr als 4.000 zertifizierten Produkten und den Angeboten aus Bank-, Fondssparplan oder einer Rentenversicherung.

  • Rentenversicherungen:
    Die Versicherer locken gleich bei Vertragsabschluß mit einer garantierten Rente. Die bringt unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung derzeit rund vier Prozent Rendite.
  • Banksparpläne:
    Sie eignen sich vor allem für ältere Sparer sowie Personen, die ihren Vertrag später für den geplanten Immobilienerwerb beleihen wollen. Anders als bei einer Rentenversicherung fallen mit dem Vertragsabschluß keine hohen Kosten an und der Anbieterwechsel ist vergleichsweise einfach.
  • Fondssparpläne:
    Sie eignen sich für die jüngere Generation. Das hohe Risiko bei Investments in Aktien wird bei einem "Riester-Fondssparplan" durch staatliche Zuschüsse sowie einer Kapitalgarantie zum Ende der Ansparzeit abgefedert. Bei Fondssparplänen wird allerdings ein Ausgabeaufschlag fällig. Dieser kann bis zu fünf Prozent betragen. Auf lange Sicht bieten Aktienfonds aber eine höhere Rendite als die Rentenversicherung.

Auch die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) in die geförderte Eigenvorsorge einbezogen. Voraussetzung ist dann jedoch, dass die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen geleistet werden.

Aus dem Vorsorgevertrag kann mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kapital von mindestens 10.000 Euro bis höchstens 50.000 Euro zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Beginnend ab dem zweiten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums muss das Kapital bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres jedoch in den Vertrag zurückgezahlt werden.

Zuletzt geändert am 16.09.2007

Copyright www.valuenet.de