Die Beurteilung der Leistung in qualifizierten Zeugnissen müssen
die Regeln zu "Wahrheit und" Klarheit" beachtet werden, wie sie im
Ratgeber "Arbeitszeugnis Teil 1" dargestellt sind.
Für die
Bewertung werden in der Praxis gewissermaßen Schulnoten von 1 bis 5
verteilt.
Sie folgen - mit geringfügigen Abweichungen -
folgenden Standardformulierungen:
Note 1 (sehr gut):
"Der Arbeitnehmer erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu
unserer vollsten Zufriedenheit."; "Wir waren mit seinen Leistungen
außerordentlich zufrieden."; "Er hat unsere Erwartungen immer und in
allerbester Weise erfüllt."; "Die Aufgaben hat er stets mit
äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit erledigt."; "Die
Leistungen haben in jeder Hinsicht stets unsere vollste Anerkennung
gefunden.".
Note 2 (gut):
"Der Arbeitnehmer hat die ihm
übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit
erledigt"; "Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben zu
unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."; "Den Erwartungen wurde in
jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen."; "Die Leistungen
haben in jeder Weise die volle Anerkennung gefunden".
Note 3
(befriedigend):
"Die übertragenen Aufgaben wurden zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt."; "Die Aufgaben wurden mit großer
Sorgfalt und Genauigkeit erledigt."; "Die Erwartungen wurden in jeder
Hinsicht erfüllt."
Note 4 (ausreichend):
"Die
übertragenen Aufgaben wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.";
"Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt."
Note 5 (mangelhaft):
"Die übertragenen Aufgaben wurden im
Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."; "Er hat sich
bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu
erledigen."; "Er bemühte sich die Aufgaben sorgfältig zu
erledigen."; "Er hat unseren Erwartungen entsprochen.", "Es strebte
nach guten Leistungen.", "Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten
eingesetzt."; "Er war immer mit Interesse bei der Sache."; "Er zeigte
für seine Arbeit Verständnis."
Zuletzt geändert am 03.08.2005
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