Früher musste der Kunde den Nachweis dafür erbringen, dass ein
Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er Gewährleistungsansprüche
geltend machen wollte. Mängel, die erst später entstanden sind,
wurden nur von einer vertraglichen Garantie gedeckt. Wurde eine solche
nicht vereinbart, so ging der Kunde oft leer aus.
Seit Anfang
2002 sind Privatpersonen, die das Fahrzeug nicht für die gewerbliche
Nutzung von einem Unternehmer kaufen, besser gestellt. Innerhalb der
ersten sechs Monate wird in diesen Fällen automatisch vermutet, dass
die Ware bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. Erst danach
geht die Beweislast auf den Kunden über.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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