Beweislast

Früher musste der Kunde den Nachweis dafür erbringen, dass ein Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend machen wollte. Mängel, die erst später entstanden sind, wurden nur von einer vertraglichen Garantie gedeckt. Wurde eine solche nicht vereinbart, so ging der Kunde oft leer aus.

Seit Anfang 2002 sind Privatpersonen, die das Fahrzeug nicht für die gewerbliche Nutzung von einem Unternehmer kaufen, besser gestellt. Innerhalb der ersten sechs Monate wird in diesen Fällen automatisch vermutet, dass die Ware bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. Erst danach geht die Beweislast auf den Kunden über.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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