Auch wenn der Unfallgegner sich am Unfallort äußerst kooperativ
zeigt, schnelle Regulierung verspricht, sich hundertmal entschuldigt
und die Sache auch noch so eindeutig aussieht, sollte man soweit wie
möglich Beweise sichern. Jeder Beteiligte muss die Beweissicherung
dadurch ermöglichen, dass er am Unfallort bleibt und seine
Beteiligung vor allem den anderen Beteiligten offenbart. Das Dulden
der Unfallaufklärung genügt, ein eigenes aufklärendes Handeln ist
nicht erforderlich.
Nach einem Verkehrsunfall dürfen
Unfallspuren nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen
Feststellungen getroffen worden sind. Unfallspuren sind die sichersten
Beweismittel und dienen daher der Aufklärung des Unfallgeschehens
(§ 34 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung).
Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldbuße bedroht.
Beweismittel können folgendermaßen gesichert werden:
- Die Standorte der Fahrzeuge, des genauen Standes der Räder und
die Lage von Unfallopfern oder Fahrzeugteilen können markiert werden.
- Bei schweren Unfällen sollten die Unfallfahrzeuge bis zum
Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Dagegen sind bei
Bagatellunfällen die Fahrzeuge beiseite zu fahren, um den Verkehr
nicht unnötig zu behindern und weitere Unfälle zu verhindern.
- Umstehende nicht beteiligte Personen, die den Unfall beobachtet
haben, können als Zeugen dienen, deshalb sollten Namen und
Anschriften von ihnen notieren werden, gegebenenfalls zumindest die
Kennzeichen Dritter, die etwas vom Unfallgeschehen mitbekommen haben.
- Fotos von der Unfallstelle, der Anordnung der Fahrzeuge nach
dem Unfall und von den Unfallschäden können sich später als
nützlich erweisen. Es empfiehlt sich, als Autofahrer immer einen
kleinen Fotoapparat im Handschuhfach mit sich zu führen.
- Hilfreich kann auch eine Unfallskizze sein, die möglichst
maßstabsgetreu die Unfallsituation und alle wesentlichen
Verkehrsverhältnisse aufzeigt.
- Daten des gegnerischen
Fahrzeugs und Haltes sind zu sichern. Verschiedene
Haftpflichtversicherungen halten kostenlose Unfallbögen als Vordrucke
bereit. Dabei sollten Fahrzeugschein und Personalausweis der
Beteiligten vorliegen, um auch tatsächlich die richtigen Daten
aufzunehmen.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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