Buchung

Das Reisebüro ist bei der Buchung meistens der Vermittler des Reisevertrages zwischen Reiseveranstalter und Reisenden. Wie jeder Vertrag kommt auch der Reisevertrag durch Angebot und Annahme zustande.

Der Reiseprospekt selbst beinhaltet noch kein Angebot, sondern lediglich die Aufforderung an den Reisewilligen, ein Angebot abzugeben. Das ist dann die Buchung, die der Veranstalter annimmt.

Buchen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Reise, so werden zwei separate Reiseverträge geschlossen (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2003, Aktenzeichen: 22 S 257/02).

Der Veranstalter ist aus § 651a Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, eine Buchungsbestätigung zu erteilen. Sie soll den Reisenden zuverlässig informieren. Außerdem ist sie Beweisurkunde für den Inhalt des Reisevertrages. Aus diesem Grund sollte die Reisebestätigung schriftlich erfolgen, was auch meistens der Fall ist.

In jedem Fall muss diese schriftliche Bestätigung bestimmte Mindestangaben über die Merkmale der Reise, den Reisepreis und Zahlungsmodalitäten enthalten. Im Übrigen kann der Veranstalter auf einen von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt verweisen, soweit dessen Angaben den An- und Abreisetermin, den Urlaubsort und alle im Reisepreis inbegriffenen Leistungen ausweisen. In der Bestätigung müssen aber zusätzlich auch alle vereinbarten Sonderwünsche angegeben sein.

Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, ist juristisch gesehen noch kein Reisevertrag zustande gekommen. Vielmehr liegt ein neues Angebot seitens des Veranstalters vor. An dieses ist er etwa zehn Tage gebunden. Tritt der Reisende den Urlaub innerhalb dieser Zeit dann unkommentiert doch an, liegt hierin möglicherweise ein Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln zu den in der Reisebestätigung ausgewiesenen Bedingungen. Ist der Reisende dagegen mit den von seinem Angebot abweichenden Bedingungen nicht einverstanden, kann er mit dem Veranstalter weiter verhandeln. Ein Vertrag ist noch nicht zustande gekommen.

Die Aushändigung einer Reisebestätigung ist entbehrlich, wenn der Reisende die Buchung erst weniger als sieben Werktage vor Beginn der Reise vornimmt (Last-Minute-Reisen).

Zuletzt geändert am 27.01.2006

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