Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Im so genannten Bußgeldkatalog (BKat), der als Anlage 1 zur
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) erlassen wurde, sind für die
einzelnen Ordnungswidrigkeiten Regelsätze von bis zu 750 Euro
enthalten. Vereinzelt sind neuerdings sogar bis zu 1.000 Euro
(illegale Autorennen) oder sogar 1.500 Euro (Alkohol- und
Drogenverstöße gemäß § 24a Absatz 4
Straßenverkehrsgesetz) möglich.
Die im BKat enthaltenen
Regelsätze sind keine festen Größen. Bestimmte Umstände können zu
Abweichungen nach oben oder unten führen. Das gilt vor allem, wenn
mit die eine besondere Gefährdung oder eine Sachbeschädigung
ausgelöst hat (siehe hierzu den Ratgeber "Bußgeldbescheid Teil 1").
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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