Datenschutz im Internet

Als das Netz erfunden wurde, ging es ausschließlich darum, Daten in die Welt zu schicken. Ziel war, grenzenlose Kommunikation zu schaffen. Niemand dachte daran, dass Daten auf ihrem Weg über die Autobahnen abgefangen, gespeichert oder manipuliert werden könnten. Deshalb enthält das Netz bis heute Sicherheitsrisiken, die nur schwer in den Griff zu bekommen sind. Mit Gesetzen, Verschlüsselungsprogrammen und Firewalls versucht man heute, Datenmissbrauch zu verhindern.

Ursprung des Datenschutzgedankens war das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Die Richter sprachen damals jedermann das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" zu - das Recht, über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten selbst zu bestimmen. Gerade im Internet ist das jedoch bis heute nicht garantiert. Cookies, unbefugte Datenspeicherung und unzureichende Verschlüsselung machen es möglich, dass Daten an die "falsche Adresse" gelangen (siehe vorheriger Abschnitt).

Viel hat sich seit der Volkszählung 1983 getan im deutschen Gesetzesdschungel. Datensicherheit wird inzwischen großgeschrieben.
In fünf Gesetzestexten ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert:

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
    Regelt, inwieweit Bundesbehörden und private Unternehmen Bürgerdaten nutzen und verwenden dürfen. Danach hat jeder Bürger das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten.
  • Landesdatenschutzgesetze:
    Wenden sich an öffentliche Stellen und Private, inwieweit sie persönliche Daten verwenden dürfen.
  • Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG):
    An dieses Gesetz ist jeder gebunden, der Teledienste anbietet, darunter fallen auch Telebanking und Teleshopping.
  • Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
    Wer im Internet Informationen für die Allgemeinheit anbietet, zum Beispiel im Rahmen eines Online-Magazins, sollte sich vorher über den Inhalt des MDStV informieren.
  • Telekommunikationsgesetz (TKG):
    Es richtet sich an Unternehmen, die elektronische Kommunikationstechnik verfügbar machen, also zum Beispiel an Provider.

Zuletzt geändert am 25.04.2006

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