Als das Netz erfunden wurde, ging es ausschließlich darum, Daten
in die Welt zu schicken. Ziel war, grenzenlose Kommunikation zu
schaffen. Niemand dachte daran, dass Daten auf ihrem Weg über die
Autobahnen abgefangen, gespeichert oder manipuliert werden könnten.
Deshalb enthält das Netz bis heute Sicherheitsrisiken, die nur schwer
in den Griff zu bekommen sind. Mit Gesetzen,
Verschlüsselungsprogrammen und Firewalls versucht man heute,
Datenmissbrauch zu verhindern.
Ursprung des
Datenschutzgedankens war das Volkszählungsurteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1983. Die Richter sprachen damals
jedermann das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" zu - das
Recht, über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten selbst
zu bestimmen. Gerade im Internet ist das jedoch bis heute nicht
garantiert. Cookies, unbefugte Datenspeicherung und unzureichende
Verschlüsselung machen es möglich, dass Daten an die "falsche
Adresse" gelangen (siehe vorheriger Abschnitt).
Viel hat sich
seit der Volkszählung 1983 getan im deutschen Gesetzesdschungel.
Datensicherheit wird inzwischen großgeschrieben.
In fünf
Gesetzestexten ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
verankert:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Regelt,
inwieweit Bundesbehörden und private Unternehmen Bürgerdaten nutzen
und verwenden dürfen. Danach hat jeder Bürger das Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten.
- Landesdatenschutzgesetze:
Wenden sich an öffentliche Stellen
und Private, inwieweit sie persönliche Daten verwenden dürfen.
- Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG):
An
dieses Gesetz ist jeder gebunden, der Teledienste anbietet, darunter
fallen auch Telebanking und Teleshopping.
- Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
Wer im Internet
Informationen für die Allgemeinheit anbietet, zum Beispiel im Rahmen
eines Online-Magazins, sollte sich vorher über den Inhalt des MDStV
informieren. - Telekommunikationsgesetz (TKG):
Es richtet
sich an Unternehmen, die elektronische Kommunikationstechnik
verfügbar machen, also zum Beispiel an Provider.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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