Dauer des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für solche unbefristeten Verträge gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, so wie es im Ratgeber Kündigung erläutert wird.

Es können aber auch befristete Arbeitsverträge - also Arbeitsverträge auf Zeit - geschlossen werden.
Näheres erläutern die beiden folgenden Abschnitte.

Zuletzt geändert am 26.04.2006

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