Der Arbeitsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Für solche unbefristeten Verträge gelten die
gesetzlichen Kündigungsfristen, so wie es im Ratgeber Kündigung
erläutert wird.
Es können aber auch befristete
Arbeitsverträge - also Arbeitsverträge auf Zeit - geschlossen
werden.
Näheres erläutern die beiden folgenden Abschnitte.
Zuletzt geändert am 26.04.2006
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