Früher war Sinn und Zweck der Baugenehmigung, dass mit der
Erteilung die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften
attestiert wird. Eventuell mit der Baugenehmigung nötige weitere
Genehmigungen (z. B. immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
wurden durch die Baugenehmigung ersetzt (Konzentrationswirkung). Dies
wird immer mehr aufgeweicht.
In vielen Bundesländern
unterfallen Privatbauten fast ausnahmslos dem Anzeigeverfahren
(Genehmigungsfreistellungsverfahren) oder dem vereinfachten
Genehmigungsverfahren. Die Baubehörde prüfen nicht mehr umfassend
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern allein
bauplanungsrechtliche Normen (siehe Abschnitt "Bauplanungsrecht"). Das
soll das Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren.
Es führt jedoch auch dazu, dass der Bauherr bei der Beachtung der
gesetzlichen Normen auf sich gestellt ist und sich auf die
Baugenehmigung nicht mehr vollumfänglich verlassen kann. Umso
wichtiger ist es, sich eines kompetenten Planers und rechtlicher
Beratung zu bedienen.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
Copyright www.valuenet.de