Einleitung
Welcher Internet-Nutzer kennt es nicht: ein "Klick", und schon
öffnen sich unzählige Pop-Up-Fenster. Oftmals werden dabei unbemerkt
Verbindungen zu so genannten Mehrwertdiensten aufgebaut, die über
0137- oder 0900-Nummern (bis: 2005 auch 0190-Nummern) zum Teil
fragwürdige und überteuerte Dienstleistungen oder Programme anbieten
- und abrechnen.
In den vergangenen Jahren war die
Rechtsprechung in diesem Bereich völlig uneinheitlich. Unter welchen
Voraussetzungen sich ein betroffener Internet-Nutzer gegen unseriöse
und unbemerkte Einwahlen schützen kann, hing im Wesentlichen von dem
jeweiligen Gericht ab, das den Fall zu beurteilen hatte. Durch das im
August 2003 in Kraft getretene Mehrwertdienste-Gesetz, mehrere darauf
fußende verbraucherschützendende Bestimmungen und
höchstrichterliche Urteile hat sich für die Verbraucher in den
letzten drei Jahren vieles verbessert.
Der Ratgeber soll Ihnen
Hinweise geben, wie Sie sich bei unbemerkter Einwahl eines Dialers
verhalten und welche Chancen eine rechtliche Auseinandersetzung
bietet.
Zuletzt geändert am 08.01.2006
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