Die Limited (Ltd.)

Unternehmen dürfen in Deutschland auch in Form einer in Großbritannien gegründeten Limited Company oder kurz Ltd. geführt werden. Seitdem verlautet es von verschiedenen Seiten, dass diese Limited der GmbH deutlich überlegen sein soll und daher vorzuziehen ist. Viele Existenzgründer zeigen sich sehr interessiert, weil die Gründungsformalien wenig Aufwand erfordern und kaum Eigenmittel erforderlich sind. Daher erscheint sie deutliche Vorteile im Vergleich zur guten alten GmbH aufzuweisen. Doch das gilt nur auf den ersten Blick. Denn die zweifache Verwaltung sowie doppelte Vorschriften bringen im späteren Alltagsgeschäft viele Nachteile. Beide Gesellschaftsformen werden aber mit ihren Vor- und Nachteile in Deutschland ihren Platz finden.

Die Gründung:
Aus formaler Sicht ist die Ltd. einfacher zu gründen. Satt dem Gang zum Notar wie bei der GmbH genügt hier ein einfacher schriftlicher Vertrag. Allerdings ist der nach englischem Recht zu schließen, so dass auch ohne Sprachprobleme regelmäßig eine fachliche Beratung nötig ist. Diese Dienste bieten eine Reihe von Vermittlern an, was zumindest bei Kleinfirmen ausreicht. Während für die GmbH immer noch 25.000 Euro aufgebracht werden müssen, gibt es beim englischen Pendant kein Mindestkapital. Üblich sind hier 100 Pfund. Aber selbst bei einem höheren Kapital muss dieses nicht sofort bei Gründung einbezahlt werden.

Die GmbH besteht erst mit Eintrag ins Handelsregister und ist erst möglich, wenn mindestens 12.500 Euro eingezahlt sind. Darüber hinaus muss die Einmann-Gesellschaft für die verbleibende Differenz zum Kapital eine Sicherung stellen. Wie lange es von der Anmeldung bis zur Eintragung dann tatsächlich dauert, ist vom Arbeitseifer der Behörde abhängig. Die Eintragung der Ltd. ins englische Handelsregister erfolgt zügig und ist kaum von Bedingungen abhängig. Für die GmbH fallen bei der Gründung noch Kosten für den Notar an. Der leistet jedoch zumindest in einfachen Fällen die erforderliche rechtliche Beratung, so dass hier insgesamt 400 Euro ausreichen. Die Eintragung einer Ltd. kostet nur rund 30 Euro.

Allerdings fällt bei der Ltd. in der Regel noch Beratungsaufwand an, zumal deutsches und englisches Recht zu beachten sind. Eine Reihe von Dienstleistern bieten hier Pakete zwischen 250 Euro und 2.500 Euro an. Per Saldo kommt die Ltd. somit kaum günstiger. Wird die Ltd. in Deutschland tätig, muss sie zum deutschen Handelsregister eine Zweigniederlassung anzumelden. Hierzu müssen die englischen Dokumente übersetzt werden.

Besonderheiten im laufenden Geschäftsbetrieb:
Geht es um die laufenden Geschäfte, muss der GmbH-Jahresabschluss beim Handelsregister eingereicht werden, wobei es für kleine Firmen Erleichterungen gibt. Auch wenn die Ltd. in Großbritannien keine Geschäftstätigkeit ausübt, benötigt sie dort ein registriertes und telefonisch erreichbares Büro, an das auch Post gesendet werden kann. Auch ein britisches Bankkonto ist erforderlich. Dieses Büro wird oftmals durch einen ansässigen Anwalt oder ein Office-Center wie eine Briefkastenfirma betreut, was aber laufende Kosten verursacht.

Jahresabschluss und Geschäftsbericht sind zudem jährlich dem dortigen Register in englischer Sprache vorzulegen. Dabei erfolgt die Bilanzaufstellung nicht nach dem deutschen HGB, so dass hier nicht nur sprachlich zwei getrennte Abschlüsse erstellt werden müssen.

Beim deutschen Finanzamt werden beide Firmen gleich behandelt. Sie sind hier körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Die Ltd. muss allerdings zusätzlich in Großbritannien eine Steuererklärung abgeben, auch wenn sie dort keine Einnahmen erzielt. Dies ist zwar dann nicht kompliziert, aber mit Aufwand verbunden. Die Gewinnausschüttungen werden ebenfalls identisch behandelt, die Gesellschafter müssen diese zur Hälfte als Kapitaleinnahmen versteuern.

Fazit für Existenzgründer:
Die Limited hat sicherlich besonders in der Gründungsphase Vorteile gegenüber der GmbH, da dies ohne Mindestkapital relativ kostengünstig und zügig erfolgt. Geht es jedoch anschließend um die laufende Geschäftstätigkeit, zeigt die Ltd. ihre Schwächen auf. Es sind nicht nur zwei verschiedene Landesgesetze zu beachten. Auch wenn es um Bilanzen und Steuern geht, ist die GmbH einfacher zu verwalten. Selbst bei guten Sprachkenntnissen muss zumeist ein englischer Experte eingeschaltet werden, der heimische Steuerberater reicht da nicht aus. Die Kostenersparnisse bei der Gründung sind da schnell verloren.

Zudem müssen Existenzgründer beachten, dass ihnen als Limited keine deutsche Bank ein Darlehen geben wird, wenn diese keine Kapitalausstattung hat. Da der Begriff Ltd. im Geschäftsnamen noch nicht weit verbreitet ist, werden einige potentielle Neukunden sicher nur zögerlich zugreifen, was gerade bei Neugeschäften ein großes Manko darstellt. Zumindest bis zu der Phase, in der Einzelunternehmer die Größe bis zum Mittelständler noch nicht erreicht haben, ist daher eine GmbH oder die Selbstständigkeit die bessere Option.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

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