Die üblichen Einstellungstests sind nicht genormt und die
Vorgehensweisen nicht standardisiert, so dass die Ergebnisse und
Rückschlüsse oft nicht nachvollziehbar sind. Mit der DIN 33430 hat
das Deutsche Institut für Normung (DIN) im Jahr 2002 Standards für
die Durchführung von Bewerbungsverfahren definiert. Die rechtlich
nicht verbindliche Norm wurde unter anderem vom TÜV, von der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie und vom Bundesverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen entwickelt.
Mit der
Norm werden den Personalverantwortlichen in den Unternehmen und im
öffentlichen Dienst Richtlinien und Hilfestellungen für die
Vorbereitung, Planung und Durchführung von eignungsdiagnostischen
Auswahlverfahren gegeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Entscheidungshilfen bei der Vorbereitung von Eignungsaussagen und
Eignungsentscheidungen von Bewerbern bei der Stellenbesetzung oder
auch Maßstäbe zur Beurteilung und Auswahl von Dienstleistungen, die
von Unternehmens- und Personalberatern angeboten werden.
Die
DIN 33430 nimmt die mit der Personalentscheidung im Unternehmen
betrauten Mitarbeiter stärker in die Pflicht. Die Norm soll - auch
wenn die Praxis sie nur zögerlich und teilweise angenommen hat - dazu
beitragen, dass mit seriösen und einheitlichen Instrumenten Bewerber
ausgewählt und Fehlentscheidungen möglichst vermieden werden. Die
Norm definiert einheitliche Qualitätskriterien und -standards für
die berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen von Bewerbern und darüber
hinaus auch Qualifikationsanforderungen für die bei der
Eignungsbeurteilung zuständigen Personen.
Im wesentlichen
läuft das Eignungsverfahren nach der DIN-Norm wie folgt ab:
- Anforderungsanalyse
- Ableitung von Anforderungen an den
Bewerber aus der Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung
- Auswahl
geeigneter Instrumente, die die zuvor ermittelten Anforderungen
nachvollziehbar überprüfen können
- Durchführung der
Eignungstests
- Dokumentation der Ergebnisse
- Auswertung der Ergebnisse
- Information des Unternehmens
und der Bewerber
Doch was bringt die Norm genau? Die
Norm ist kein Gesetz, aber sie formuliert Standards. Demzufolge
braucht sich auch kein Unternehmen daran zu halten. Die Norm greift
auch nicht in die Entscheidungskompetenz der Unternehmen ein. Die
Unternehmen sind bei der Einstellung von Mitarbeitern
selbstverständlich auch weiterhin vollkommen frei.
Rechtstipp: Die neue DIN-Norm bietet jedoch einen deutlichen
Vorteil, der vor allem wichtig für kleinere und mittlere Unternehmen
ist: Wird ein externer Dienstleister (Unternehmens- oder
Personalberater) mit der Personalauswahl beauftragt, so sollte das
beauftragende Unternehmen die neue Norm zum Vertragsbestandteil
machen. Der Dienstleister ist dann verpflichtet, nach der DIN-Norm zu
arbeiten oder den Auftrag abzulehnen. Nimmt er den Auftrag an und
berücksichtigt die Norm nicht, wird gegebenenfalls ein
Schadenersatzanspruch vom Auftraggeber geltend gemacht werden können.
Ob ein Bewerber mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen für eine bestimmte Aufgabe
die optimale Besetzung für das Unternehmen ist, kann mit der DIN
33430 seriöser und objektiver ermittelt werden. Dabei kann der
Bewerber sicher sein, dass er bei Einsatz eines nach der neuen DIN
aufgebauten Verfahrens, in seiner Würde nicht verletzt und möglichst
gerecht beurteilt wird. Die vor Durchführung eines Testes oftmals
zeitaufwendige "Aufklärungsarbeit" könnte mit dem Hinweis darauf,
dass nach DIN 33430 getestet wird, entfallen.
Zuletzt geändert am 27.04.2006
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