DIN 33430 im Einstellungsverfahren

Die üblichen Einstellungstests sind nicht genormt und die Vorgehensweisen nicht standardisiert, so dass die Ergebnisse und Rückschlüsse oft nicht nachvollziehbar sind. Mit der DIN 33430 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) im Jahr 2002 Standards für die Durchführung von Bewerbungsverfahren definiert. Die rechtlich nicht verbindliche Norm wurde unter anderem vom TÜV, von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und vom Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen entwickelt.

Mit der Norm werden den Personalverantwortlichen in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst Richtlinien und Hilfestellungen für die Vorbereitung, Planung und Durchführung von eignungsdiagnostischen Auswahlverfahren gegeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Entscheidungshilfen bei der Vorbereitung von Eignungsaussagen und Eignungsentscheidungen von Bewerbern bei der Stellenbesetzung oder auch Maßstäbe zur Beurteilung und Auswahl von Dienstleistungen, die von Unternehmens- und Personalberatern angeboten werden.

Die DIN 33430 nimmt die mit der Personalentscheidung im Unternehmen betrauten Mitarbeiter stärker in die Pflicht. Die Norm soll - auch wenn die Praxis sie nur zögerlich und teilweise angenommen hat - dazu beitragen, dass mit seriösen und einheitlichen Instrumenten Bewerber ausgewählt und Fehlentscheidungen möglichst vermieden werden. Die Norm definiert einheitliche Qualitätskriterien und -standards für die berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen von Bewerbern und darüber hinaus auch Qualifikationsanforderungen für die bei der Eignungsbeurteilung zuständigen Personen.

Im wesentlichen läuft das Eignungsverfahren nach der DIN-Norm wie folgt ab:

  • Anforderungsanalyse
  • Ableitung von Anforderungen an den Bewerber aus der Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Auswahl geeigneter Instrumente, die die zuvor ermittelten Anforderungen nachvollziehbar überprüfen können
  • Durchführung der Eignungstests
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Auswertung der Ergebnisse
  • Information des Unternehmens und der Bewerber

Doch was bringt die Norm genau? Die Norm ist kein Gesetz, aber sie formuliert Standards. Demzufolge braucht sich auch kein Unternehmen daran zu halten. Die Norm greift auch nicht in die Entscheidungskompetenz der Unternehmen ein. Die Unternehmen sind bei der Einstellung von Mitarbeitern selbstverständlich auch weiterhin vollkommen frei.

Rechtstipp: Die neue DIN-Norm bietet jedoch einen deutlichen Vorteil, der vor allem wichtig für kleinere und mittlere Unternehmen ist: Wird ein externer Dienstleister (Unternehmens- oder Personalberater) mit der Personalauswahl beauftragt, so sollte das beauftragende Unternehmen die neue Norm zum Vertragsbestandteil machen. Der Dienstleister ist dann verpflichtet, nach der DIN-Norm zu arbeiten oder den Auftrag abzulehnen. Nimmt er den Auftrag an und berücksichtigt die Norm nicht, wird gegebenenfalls ein Schadenersatzanspruch vom Auftraggeber geltend gemacht werden können.

Ob ein Bewerber mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen für eine bestimmte Aufgabe die optimale Besetzung für das Unternehmen ist, kann mit der DIN 33430 seriöser und objektiver ermittelt werden. Dabei kann der Bewerber sicher sein, dass er bei Einsatz eines nach der neuen DIN aufgebauten Verfahrens, in seiner Würde nicht verletzt und möglichst gerecht beurteilt wird. Die vor Durchführung eines Testes oftmals zeitaufwendige "Aufklärungsarbeit" könnte mit dem Hinweis darauf, dass nach DIN 33430 getestet wird, entfallen.

Zuletzt geändert am 27.04.2006

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