Doppelverdiener-Ehe mit Kinderwunsch

Ein Kinderwunsch sollte bei der güterrechtlichen Regelung in einem Ehevertrag Berücksichtigung finden. Als Güterstand kommt hier Gütertrennung oder ein modifizierter gesetzliche Güterstand mit Ausschluss des Zugewinns in Betracht.

Da sich mit Geburt eines Kindes die Doppelverdiener-Ehe zumindest zeitweise in eine Einverdiener-Ehe wandelt, kann für den Fall der Geburt eines Kindes vereinbart werden, dass:

  • der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes wieder eintritt.
  • der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, aber im Falle, dass ein Partner wegen der Geburt eines Kindes keine oder verminderte Rentenanwartschaften erwirbt, der Vermögensausgleich durchgeführt werden soll.
  • auch ein unter den Ehegatten vereinbarter Unterhaltsverzicht im Fall der Geburt eines Kindes wieder wegfällt.

Zuletzt geändert am 09.01.2006

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