Doppelverdiener-Ehe

Wie bereits im ersten Teil des Ratgebers "Eheliches Güterrecht und Ehevertrag" erläutert, ergeben sich nach der gesetzlichen Güterrechtsregelung häufig Ungerechtigkeiten. Ist ein Ehegatte der Besserverdienende, erscheint es ungerecht, wenn er nach der Scheidung Unterhalt zahlen soll, obwohl der andere sich immer selbst versorgen kann.

Für den Fall einer kinderlosen Ehe zweier berufstätiger und finanziell unabhängiger Partner, die den steuerlichen Vorteil der Ehe nutzen wollen, empfiehlt sich zumeist folgendes vertragliches Grundmodell: Diese Ehegatten schließen Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt weitgehend aus. Statt der völligen Gütertrennung ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft vorzuziehen, die den Zugewinnausgleich auf den Tod beschränkt. Dadurch steht der überlebende Ehegatte erbschaftsteuerrechtlich wesentlich besser als bei Gütertrennung.

Die Regelung sollte allerdings nur verwandt werden, wenn klar ist, dass keine Kinder aus der Ehe hervorgehen sollen, beispielsweise bei älteren Partnern oder wenn bereits Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind.

Für jüngere Paare empfehlen sich flexiblere Regelungen, wie der nachfolgende Abschnitt zeigt.

Zuletzt geändert am 09.01.2006

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