Downloads und Software

Viele bieten auf Ihrer Homepage als Lockmittel Software zum Herunterladen an. Das geht aber grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Herstellers.

Eine Ausnahme besteht nur bei:

  • Public-Domain-Software:
    Diese Programme dürfen ohne jede Einschränkung beliebig kopiert und auch weitergegeben werden.
  • Freeware:
    Freeware darf jeder nutzen und verbreiten. Allerdings muss dabei immer der Autor angegeben werden. Das Recht zur Veränderung der Software bleibt jedoch dem Urheber vorbehalten.
  • Shareware:
    Shareware ist Software, die für einen vorübergehenden Zeitraum kostenlos getestet werden kann. Sie darf im Rahmen der Vorgabe des Autors (meist in Readme-File zu lesen) kopiert und zum Herunterladen angeboten werden.

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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