Viele bieten auf Ihrer Homepage als Lockmittel Software zum
Herunterladen an. Das geht aber grundsätzlich nicht ohne Zustimmung
des Herstellers.
Eine Ausnahme besteht nur bei:
- Public-Domain-Software:
Diese Programme dürfen ohne jede
Einschränkung beliebig kopiert und auch weitergegeben werden.
- Freeware:
Freeware darf jeder nutzen und verbreiten.
Allerdings muss dabei immer der Autor angegeben werden. Das Recht zur
Veränderung der Software bleibt jedoch dem Urheber vorbehalten.
- Shareware:
Shareware ist Software, die für einen
vorübergehenden Zeitraum kostenlos getestet werden kann. Sie darf im
Rahmen der Vorgabe des Autors (meist in Readme-File zu lesen) kopiert
und zum Herunterladen angeboten werden.
Zuletzt geändert am 24.04.2006
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