E-Mails

Das Internet ist nicht frei von Fehlern. Nicht selten gelangt eine E-Mail an den falschen Adressaten, Fehler beim Provider, beim Versender oder auch Computer-Viren können die Ursache sein.

Vor allem Firmen versuchen in letzter Zeit durch den Einbau von Klauseln unter E-Mails zu verhindern, dass in E-Mails enthaltene vertrauliche Daten in die falschen Hände geraten.
So ist etwa unter den E-Mails zu lesen: "Diese E-Mail enthält vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, lesen sie die Mail nicht und vernichten sie diese unverzüglich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet."

Derartige Klauseln sind sinnlos. Aus Ihnen kann sich keine Verschwiegenheitspflicht herleiten. Die einseitige Aufforderung des Absenders kann niemals eine solche Verpflichtung begründen, zumal die meisten den Disclaimer nicht einmal lesen. Schutzlos ist der Versender dennoch nicht. Verschwiegenheitspflichten können sich aus Berufsrecht oder als Nebenpflicht aus bestehenden Vertragsverhältnissen ergeben, ein Verbreitungsverbot aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Versenders, in Einzelfällen auch aus dem Urheberrecht.

Zuletzt geändert am 25.04.2006

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