Das Internet ist nicht frei von Fehlern. Nicht selten gelangt eine
E-Mail an den falschen Adressaten, Fehler beim Provider, beim
Versender oder auch Computer-Viren können die Ursache sein.
Vor allem Firmen versuchen in letzter Zeit durch den Einbau von
Klauseln unter E-Mails zu verhindern, dass in E-Mails enthaltene
vertrauliche Daten in die falschen Hände geraten.
So ist etwa
unter den E-Mails zu lesen: "Diese E-Mail enthält vertrauliche und
urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie nicht der richtige
Adressat sind, lesen sie die Mail nicht und vernichten sie diese
unverzüglich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet."
Derartige Klauseln sind sinnlos. Aus Ihnen kann sich keine
Verschwiegenheitspflicht herleiten. Die einseitige Aufforderung des
Absenders kann niemals eine solche Verpflichtung begründen, zumal die
meisten den Disclaimer nicht einmal lesen. Schutzlos ist der Versender
dennoch nicht. Verschwiegenheitspflichten können sich aus Berufsrecht
oder als Nebenpflicht aus bestehenden Vertragsverhältnissen ergeben,
ein Verbreitungsverbot aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des
Versenders, in Einzelfällen auch aus dem Urheberrecht.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
Copyright www.valuenet.de