Einleitung
Wenn "der Himmel voller Geigen hängt" und Verliebte alles
"rosarot sehen", dann wird Vertrauen groß geschrieben und an eine
mögliche Trennung liegt meist außerhalb des Vorstellungsvermögens
der Partner.
"Wir brauchen doch keinen Vertrag, wenn wir
heiraten! Damit würden wir ja den Teufel an die Wand malen!" So oder
ähnlich denken die meisten Heiratswilligen. Doch ist der Bund fürs
Leben in jedem Fall ein Vertrag - ein Vertrag, den oft auch die
unbesehen schließen, die sonst in Geschäftsbedingungen das
Kleingedruckte dreimal lesen. Dabei sollten sich die Partner trotz
aller Liebe und Schwüre auch über die rechtlichen Konsequenzen der
Ehe im Klaren sein.
Zugegeben, der Gesetzwortlaut liest sich
nicht besonders flüssig und die Inhalte sind vielschichtig. Dieser
Ratgeber macht es jedoch einfacher, die rechtlichen Wirkungen der Ehe
zu überblicken. Einige Punkte lassen sich durchaus individuell dem
Willen der Partner anpassen, was durchaus für beide Vorteilhaft sein
kann.
Im ersten Teil wird auf die gesetzlichen Regelungen
eingegangen, die ohne Ehevertrag bestehen. Dabei wird grundsätzlich
erläutert, wann ein Ehevertrag Sinn macht, welchen Voraussetzungen er
unterliegt und welche Änderungen getroffen werden können. Darauf
aufbauend nimmt sich "Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 2"
einzelner häufiger Fallgestaltungen an.
Zuletzt geändert am 09.01.2006
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