Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1

Einleitung

Wenn "der Himmel voller Geigen hängt" und Verliebte alles "rosarot sehen", dann wird Vertrauen groß geschrieben und an eine mögliche Trennung liegt meist außerhalb des Vorstellungsvermögens der Partner.

"Wir brauchen doch keinen Vertrag, wenn wir heiraten! Damit würden wir ja den Teufel an die Wand malen!" So oder ähnlich denken die meisten Heiratswilligen. Doch ist der Bund fürs Leben in jedem Fall ein Vertrag - ein Vertrag, den oft auch die unbesehen schließen, die sonst in Geschäftsbedingungen das Kleingedruckte dreimal lesen. Dabei sollten sich die Partner trotz aller Liebe und Schwüre auch über die rechtlichen Konsequenzen der Ehe im Klaren sein.

Zugegeben, der Gesetzwortlaut liest sich nicht besonders flüssig und die Inhalte sind vielschichtig. Dieser Ratgeber macht es jedoch einfacher, die rechtlichen Wirkungen der Ehe zu überblicken. Einige Punkte lassen sich durchaus individuell dem Willen der Partner anpassen, was durchaus für beide Vorteilhaft sein kann.

Im ersten Teil wird auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen, die ohne Ehevertrag bestehen. Dabei wird grundsätzlich erläutert, wann ein Ehevertrag Sinn macht, welchen Voraussetzungen er unterliegt und welche Änderungen getroffen werden können. Darauf aufbauend nimmt sich "Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 2" einzelner häufiger Fallgestaltungen an.

Zuletzt geändert am 09.01.2006

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