Einleitung
Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Ehevertrag zu schließen,
sollte sich gut beraten lassen. Schließlich soll der Vertrag das
gemeinschaftliche Miteinander unterstützen und für eine beide
Partner befriedigende Lösung finden.
Besonders wichtig ist
es, die individuellen Gegebenheiten der Partner zu kennen und in den
Vertrag einfließen zu lassen. Einen Vertrag für alle gibt es nicht.
Der Inhalt sollte auf den Einzelfall zugeschnitten werden.
Der
vorliegende zweite Teil des Ratgebers "Eheliches Güterrecht und
Ehevertrag" gibt für besonders häufig auftretende Konstellationen
Hinweise, an welche Regelungen besonders zu denken ist und wie
Ungerechtigkeiten des gesetzlichen Güterstandes umgangen werden
können.
Grundlegendes zum Güterrecht sowie den Voraussetzungen
und inhaltlichen Möglichkeiten von Eheverträgen enthält dagegen des
Ratgebers erster Teil.
Zuletzt geändert am 09.01.2006
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