Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der Eigentümer und gewährleistet einen Informationsaustausch zwischen Eigentümern und Verwalter sowie zwischen den Eigentümern untereinander.

Mindestens einmal im Jahr hat der Verwalter eine Versammlung der Eigentümer einzuberufen. Gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat stellt der Verwalter die Tagesordnungspunkte zusammen. Dabei hat er auch die Vorschläge der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten.

Das Kammergericht (KG) Berlin entschied, dass der Eigentümerbeschluss, der für Beschlussanträge der Wohnungseigentümer die Schriftform und eine schriftliche Begründung vorsieht, die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer überschreitet und ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht und daher unzulässig ist (Beschluss des KG Berlin vom 26.06.2002, Aktenzeichen: 24 W 179/01). Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestehende Antragsrecht durch eine Ordnungsvorschrift beschränkt wird. Ein Anspruch auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes besteht jedoch erst dann, wenn mehr als 25 Prozent der Wohnungseigentümer dies schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Verwalter fordern.

Zuletzt geändert am 01.07.2007

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