Regelt ein Bebauungsplan nicht gleichzeitig Art und Maß der
baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen (siehe
vorheriger Abschnitt), dann handelt es sich (nur) um einen einfachen
Bebauungsplan.
Für den einfachen Bebauungsplan gilt: Alles,
was in ihm geregelt ist, muss der Bauherr beachten. Für alle andere
Punkte sieht das Baugesetzbuch ergänzende Regelungen vor in den
Paragrafen 34 (Innenbereich) und 35 (Außenbereich) vor.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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