Einfacher Bebauungsplan

Regelt ein Bebauungsplan nicht gleichzeitig Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen (siehe vorheriger Abschnitt), dann handelt es sich (nur) um einen einfachen Bebauungsplan.

Für den einfachen Bebauungsplan gilt: Alles, was in ihm geregelt ist, muss der Bauherr beachten. Für alle andere Punkte sieht das Baugesetzbuch ergänzende Regelungen vor in den Paragrafen 34 (Innenbereich) und 35 (Außenbereich) vor.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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